
Das Forschungscluster Digitalgeld an der HTWK Leipzig untersucht die rechtlichen Grundlagen und die Ausgestaltung des digitalen Euro. Es begleitet das europäische Gesetzgebungsverfahren wissenschaftlich und ordnet den digitalen Euro in das sich wandelnde Gefüge der Zahlungsmittel ein – vom Bargeld über Giralgeld bis zu Stablecoins und Zahlungstoken.
Bargeld ist bislang die einzige Form von Zentralbankgeld, die Bürgerinnen und Bürgern unmittelbar zur Verfügung steht. Je stärker sich der Zahlungsverkehr ins Digitale verlagert und von privaten, häufig außereuropäischen Anbietern geprägt wird, desto dringlicher stellt sich die Frage, wie Zentralbankgeld seine Ankerfunktion für die Geld- und Währungsordnung künftig erfüllen kann. Die Europäische Kommission hat am 28. Juni 2023 das sog. Single Currency Package vorgelegt. Es umfasst drei Verordnungsvorschläge: zur Einführung des digitalen Euro (COM(2023) 369 final), zum Status von Euro-Banknoten und -Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel (COM(2023) 364 final) sowie zu Dienstleistungen mit dem digitalen Euro durch Zahlungsdienstleister aus Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro ist (COM(2023) 368 final). Der digitale Euro soll als digitales Zentralbankgeld mit dem Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels neben das herkömmliche Bargeld treten. Er wäre damit im Euro-Währungsgebiet das erste unbare, weil digital nutzbare, und zugleich gesetzliche Zahlungsmittel. Die Verordnung schafft hierfür den Rechtsrahmen; über die Ausgabe entscheidet der EZB-Rat erst nach ihrer Verabschiedung.
Forschungsfragen
- Rechtsgrundlagen und Kompetenzen: Tragfähigkeit von Art. 133 AEUV, Verhältnis zu Art. 128 AEUV, Aufgabenverteilung zwischen Unionsgesetzgeber und EZB
- Rechtsnatur: der digitale Euro als gesetzliches Zahlungsmittel und funktionales Bargeldäquivalent; Annahmepflicht und ihre Ausnahmen
- Funktionales Design: Haltelimits, Waterfall- und Reverse-Waterfall-Mechanismus, Online- und Offline-Nutzung, Entgelte und Vergütungsmodell
- Zahlungsverkehr: Einbindung in das Zahlungsdiensterecht (PSR/PSD3), Abwicklungsinfrastruktur, Abgrenzung zu Zahlungstoken nach MiCAR und zu Stablecoins
- Datenschutz: Privacy by Design, Privatsphäre bei Offline-Zahlungen, Verhältnis zur Geldwäscheprävention
- Währungsordnung: Finanzstabilität, Unabhängigkeit der Zentralbanken, strategische Autonomie im europäischen Zahlungsverkehr
- Rechtsvergleich: mit Rechtsordnungen außerhalb der EU, z.B. Schweiz, Norwegen
Stand des Verfahrens
- 28.06.2023: Vorschläge der Europäischen Kommission
- Oktober 2025: Abschluss der Vorbereitungsphase des Eurosystems, Übergang in die nächste Projektphase
- 19.12.2025: Verhandlungsmandat des Rates
- 23.06.2026: Position des ECON-Ausschusses des Europäischen Parlaments
- 09.07.2026: Bestätigung des Verhandlungsmandats durch das Plenum
- seit 13.07.2026: Trilogverhandlungen; angestrebt ist eine politische Einigung bis Ende 2026
- Ausblick: Pilotbetrieb ab 2027; eine erste Ausgabe ist nach Planung der EZB 2029 möglich, sofern die Verordnung 2026 verabschiedet wird
Aktuelle Veröffentlichungen, Vorträge und Veranstaltungen finden Sie unter Aktuelles und Publikationen.
Ansprechpersonen im Projekt
Leitung

Prof. Dr. Cornelia Manger-Nestler, LL.M. (Eur. Int.)
Professorin für Deutsches und Internationales WirtschaftsrechtPostanschrift
HTWK Leipzig
FWW
Postfach 30 11 66
04251 Leipzig
Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Clara Schneidenbach
Wissenschaftliche MitarbeiterinPostanschrift
HTWK Leipzig
FWW
Postfach 30 11 66
04251 Leipzig
Wissenschaftliche Hilfskräfte

Studentische Hilfskräfte

